Bis 10.10.2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten bewerben und vorgeschlagen werden.
Voraussetzung sind ein Alter von 16 Jahren (am 1. Juni 2024 dem Beginn der Amtszeit) und die Kirchenmitgliedschaft.
 
 
Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde gemeinsam mit den Hauptberuflichen.
 
Menschen zum Glauben einzuladen und in die Gesellschaft hineinzuwirken – mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken. Darauf liegt der Fokus der Gemeindearbeit.
 
Insbesondere die Ehrenamtlichen sind durch die Wahl oder Berufung mit einem großen Zutrauen der Gemeinde ausgestattet. Ein Vertrauensamt also, das Raum für neue Möglichkeiten, für Ungewöhnliches, für Begeisterung schaffen kann. Die ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindeleitung ist Teamwork. Aufgaben gemeinsam anzugehen und zu bewältigen, macht – bei aller Arbeit – auch viel Spaß.
 
Der Zeitumfang variiert von Aufgabe zu Aufgabe. So ist der Vorsitz oder die Leitung eines Ausschusses meist mit einem größeren zeitlichen Einsatz verbunden.
Fragen Sie erfahrene Personen nach einer realistischen Einschätzung. Besprechen Sie sehr genau, wie viel Einsatz erwartet wird. Aber überlegen Sie ebenso genau, wie viel Sie einsetzen wollen und können.
Die Amtsperiode dauert in der Regel sechs Jahre, ein vorzeitiges Ausscheiden ist möglich.
 
Mitglieder des Leitungsgremiums werden bei ihren Aufgaben begleitet.
Es gibt Fortbildungen, fachliche Beratungen in Einzelfragen und allgemeine Beratungsangebote, sowie die Möglichkeit zu Coaching und Supervision. Es besteht ein Versicherungsschutz für Mitglieder während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Sachkostenauslagen werden erstattet.
 
 
 
 


 

 

Monatsspruch August 2023

Du bist mein Helfer, und unter dem Schatten deiner Flügel frohlocke ich.